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Sportreisen

Unsere Sportreisen werden meist mit klassischen WEIHERER Reisen kombiniert. Hier findet ihr Ski- und Snowboardreisen, Radreisen, Aktivreisen und Ideen für Kombinationen von Sportarten euerer Wahl.

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Ferienreisen

In dieser Kategorie werden Schüler und Studenten fündig. Alle Reisen, die an Wochenenden, Schulferien oder Semesterferien stattfinden, werden hier aufgelistet.

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Städtereisen

Die Städtereisen von WEIHERER Reisen werden immer beliebter. Um in Zukunft eure individuellen Bedürfnisse befriedigen zu können, bieten wir euch verschiedene Varianten an, damit ihr bereits für wenig Geld euer Wunschziel erreicht.
Städtereisen

Impressum

Reisebüro & Omnibusse Weiherer GmbH & Co
Schulstr. 10 • 95111 Rehau

Sitz und Gerichtsstand Hof

Geschäftsführer:
Michael Stanglmaier, Uwe Stanglmaier

HRA 1814 • HRB 2094 • AG Hof

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Reisebedingungen für Pauschalangebote

Der Firma Weiherer GmbH & Co., Schulstraße 10, 95111 Rehau
Stand der Drucklegung: August 2010
Gerichtsstand ist der Ort des Firmensitzes des Reiseunternehmens

1. Abschluß des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines
Reisevertrages verbindlich an. An die Reiseanmeldung ist der Reisende zwei Wochen
gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch uns bestätigt. Kurzfristige Buchungen
zwei Wochen vor Reisebeginn und kürzer führen durch die sofortige Bestätigung bzw. durch
die Zulassung zur Reise zum Vertragsschluss. Telefonisch nehmen wir lediglich verbindliche
Reservierungen vor, auf die hin der Reisevertrag durch die schriftliche Reiseanmeldung, die
der Reisende unverzüglich unterschriebenzurückzuleiten hat, und unserer Reisebestätigung
geschlossen wird. Reicht der Reisende die unterschriebene Reiseanmeldung nicht innerhalb
einerFrist von 7 Tagen nach Zugang der Reiseanmeldung zurück,können wir von der
Reservierung Abstand nehmen,sofern es der Reisende nach Aufforderung wieder unterlässt,
die Reiseanmeldung unterschreiben an uns weiterzuleiten. Schadensersatzansprüche wegen
Nichteinhaltungder Reservierungsabrede bleiben hiervon unberührt Weicht die
Reisebestätigung von der Reiseanmeldung des Reisenden ab, so liegt in der Reisebestätigung
ein neuer Vertragsantrag, an den wir 10 Tage gebunden sind und den der Reisende durch die
Rücksendung der Reiseanmeldung innerhalb dieser Frist annehmen kann.

2. Zahlung
Nach Abschluss des Reisevertages und Aushändigung des Sicherungsscheines ist eine
Anzahlung von 15 % (bei Busreisen) bzw. 25 % (bei Flug- & Schiffsreisen) des Reisepreises,
mindestens jedoch € 50,- pro Person, zu zahlen. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis
angerechnet. Der Restbetrag ist spätestens 20 Tage vor Reisebeginn zu leisten.
Vertragsabschlüsse innerhalb von zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden
zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises gegen Aushändigung der vollständigen
Reiseunterlagen.

3. Unsere Leistungen
Unsere vertraglichen Leistungen richten sich nach der Leistungsbeschreibung, sowie den
Reiseunterlagen, insbesondere der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung. Die in dem
Katalog/Website enthalten Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch
ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen
vor Vertragsabschluß eine Änderung der Prospektangaben zu klären, über die wir den
Reisenden vor Buchung selbstverständlich unterrichten.

4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die vom Reiseveranstalter
nicht wieder Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, sowie die
Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten
Reise nicht beeinträchtigten. Änderungen von Programmablauf und Fahrtstecken sind auf
Grund von Witterungseinflüssen (z.B. Hochwasser, Felssturz, Lawinen usw.) oder höherer
Gewalt möglich. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die
geänderten Leistungen mit Mängel behaftet sind. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den
Kunden über Leistungsänderungen oder –Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen
Rücktritt anbieten. Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebene und mit jeder
Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Angaben
für bestimmte Leistungen, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person
bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluß und dem
vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung
des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der
Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt,
davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei
Preiserhöhungen um mehr als 50 % oder im Fall einer erheblichen Änderung einer
wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag
zurück zutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen,
wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den
Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat das Recht unverzüglich nach der
Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleitung
diesem gegenüber geltend zu machen. Preiserhöhungen durch MWSt. – Erhöhungen und
Wechselkursänderungen müssen wir uns gemäß unserer Vertragsbedingungen vorbehalten.

5. Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der
Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den
Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die
Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen
und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich
ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der
Reiseleistung zu berücksichtigen. Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter
Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des
Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum
Reisepreis pauschalieren:
Bis 30 Tage vor Reiseantritt 15 %
von 29-22 Tagen vor Reiseantritt 20 %
von 21-15 Tagen vor Reiseantritt 40 %
von 14-09 Tagen vor Reiseantritt 60 %
von 08- 00 Tagen vor Reiseantritt 80 %
Bei Stornierung eines Reisearrangements, in das eine Vermittlerleistung einbezogen ist,
gelten für die Reise selbst die vorgenannten Rücktrittsbedingungen. Für die Vermittlerleistung
kann der Reiseveranstalter einen Ersatz von 100 % verlangen. (z.B. Musicalkarten,
Visumbeschaffung usw.)
Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns oder der
Buchungsstelle. Dem Reisenden wird der schriftliche Rücktritt empfohlen. Dem Reisenden
wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Anspruch auf Entschädigung sei überhaupt
nicht entstanden oder die Entschädigung sei wesentlich niedriger als die Pauschale. Bitte
beachten Sie die jeweils gültigen Reisebedingungen bei Fremdveranstaltern sowie für Flugund
Schiffsreisen. Ebenfalls empfehlen wir den Reisenden den Abschluss einer
Reiserücktrittskostenversicherung, sowie einer Rückführungsversicherung bei Unfall oder
Krankheit.

6. Änderung auf Verlangen der Reisenden
Verlangt der Reisende nach Vertragsabschluß bis zum 22. Tag vor Reisebeginn Änderungen
oder Umbuchungen, so kann der Reiseveranstalter ein Bearbeitungsgeld von € 15,– verlangen.
Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Frist erfolgen, können, sofern ihre
Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen
gemäß Zifi.5 und gleichzeitige, Neuanmeldung durchgeführt werden. Für Reisen, bei denen
wir nur als Vermittler auftreten sowie Flug und Schiffsreisen gelten die Bedingungen des
jeweiligen Veranstalters.

7. Ersatzreisende
Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen dritten ersetzen lassen. Sofern
dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzlichen
Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstellen. Der Reisende und der Dritte
haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis. Der Reisende und der
Dritte haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für die durch Teilnahme des Dritten
entstehenden Mehrkosten, regelmäßig pauschaliert und ohne weiteren Nachweis auf € 15,–.
Im Falle eines Rücktritts kann der Reiseveranstalter vom Kunden die tatsächlich entstandenen
Mehrkosten verlangen.

8. Reiseabbruch
Wird die Reise infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der Sphäre der Reisenden liegt
( z. B. Krankheit), so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, bei den Leistungsträgern die
Erstattung separater Änderungen zu erreichen. Dies gilt nicht, wenn völlig unerhebliche
Leistungen betroffen sind oder wenn einer Erstattung gesetzlich oder behördliche
Bestimmungen entgegenstehen.

9. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag
zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer
Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße
vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt
der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, soweit sich nicht ersparte
Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistungen ergeben.
Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Reisende selbst. Schadensersatzansprüche
im Übrigen bleiben unberührt. Bis 21 Tage vor Reiseantritt bei Nichteinreichen einer
ausgeschriebenen oder vom Veranstalter festgelegten Mindestteilnehmerzahl. In jedem Fall
ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Reisenden die Erklärung unverzüglich nach
Kenntnis der nicht erreichten Teilnehmerzahl, spätestens bis 3 Wochen vor Reisebeginn,
zugehen zulassen.

10. Haftungsbeschränkung
Ihr Reise- und Handgepäck (pro Person 1 Reisetasche und 1 Koffer) befördern wir kostenlos.
Für alle gegen den Reiseveranstalter gerichtet Schadenersatzansprüche aus unerlaubter
Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der
Reiseveranstalter bei Sachschäden bis 4000 Euro. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese
Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe der dreifachen Reisepreises beschränkt.
Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisendem und Reise.


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